Alemannia-Satzungsänderung? Nein Danke?!? Was wäre neu? Teil 1

Neu > Vereinsordnung

„§ 4 Nominierung

a. Ein Kandidat für eine Wahl zum Präsidium, Verwaltungsrat, Wahlausschuss, Ehrenrat oder Aufsichtsrat einer Tochtergesellschaft des ATSV muss von mindestens 25 Mitgliedern des ATSV vorgeschlagen werden, die nicht für das selbe Amt kandidieren. Der Vorschlag ist von den Mitgliedern zu unterzeichnen. Der Ehrenrat nominiert Ehrenmitglieder oder Ehrenpräsidenten, wobei die §§ 4 b – h VO nicht zur Anwendung kommen.“

„c. Ein Kandidat, der sich als Abteilungsvertreter für eine Wahl zum Verwaltungsrat oder zum Wahlausschuss vorschlagen lässt, benötigt die Vorschlagsliste gemäß § 4 a VO nicht. Er wird per Mehrheitsbeschluss auf der jeweiligen Abteilungsversammlung gewählt. Der Abteilungsvorstand meldet diesen dann unverzüglich dem Wahlausschuss als Nominierten für die Abteilungs-Kandidaten-Liste.“

Die Anzahl der zu leistenden Unterschriften wird auf 25 gesenkt. Dies trägt u. a. der halbierten Mitgliederzahl Rechnung. Neu ist auch, dass alle Kandidaten die 25 Unterschriften beibringen müssen.
Gremien haben hier kein Nominierungsrecht mehr.
Somit gilt in der „neuen Welt“: gleiches Recht für alle.
(Die Abteilungsvertreter sind davon zwar ausgenommen, müssen sich aber stattdessen einer Wahl durch die Mitglieder der eigenen Abteilung stellen)

Woher weiß die IG überhaupt was in der neuen Satzung und Vereinsordnung steht?

Ein Mitglied der Satzungskommission hat die Unterlagen hier:

https://www.alemannia-brett.de/forums/showpost.php…

veröffentlicht. Da kann gerne jeder auch selbst nachschauen.


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