Info des Alemannia Wahlausschuss – Nominierungen 2021

Der Wahlausschuss hat uns gebeten folgenden Text zu veröffentlichen:

Nachdem die JHV am 12.06.21 vom Präsidium abgesagt wurde, ist die bisherige Eingangsfrist für die Nominierung von Gremien-Kandidaten (23.04.21) hinfällig. Wenn die JHV neu terminiert ist, ergibt sich aus dem dann festgesetzten Versammlungstermin auch das neue Fristende.

Alle bislang erfolgten Nominierungen sowie die eingereichten Unterschriftenlisten behalten ihre Gültigkeit.

Eine Prüfung der Listen erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht.

Besonderer Hinweis:
Beim Verwaltungsrat gibt es 3 Kategorien (gem. Satzung § 15.10):
1 Mitglieder (50 Unterschriften)
2 Abteilungen (Wahl in der Abteilung)

3 Gremien (Beschluss / Wahl im jeweiligen Gremium)

Hier können die Kandidaten ausschließlich unter vorgenannten Regeln nominiert werden.
Solange aber keine Heimspiele unter normalen / regulären Bedingungen (4.000-5.000 Zuschauern) auf dem Tivoli stattfinden können, ist die zwingend zu erfolgende Beibringung von 50 Unterschriften in der Kategorie 1 für viele Kandidat*innen unzumutbar bzw. unmöglich. Der WA vertritt deswegen die Auffassung, dass, solange kein fairer Zugang zur Wahlliste besteht, keine Wahl des VR stattfinden kann. Gem. § 14.3 der Alemannia-Satzung bliebe der Verwaltungsrat in diesem Fall bis zur Neuwahl im Amt.

Unabhängig hiervon bittet der Wahlausschuss die Abteilungen, auf ihren Sitzungen Wahlen zu Punkt 2 abzuhalten, selbst wenn noch nicht klar ist, ob bei der JHV die Wahlen des Verwaltungsrats tatsächlich stattfinden können. Die durch die Abteilungen nominierten Kandidaten behalten unabhängig vom Termin ihren Nominierungsstatus.

Mitglieder, die Fragen zum Nominierungsverfahren und/oder zu den Wahlen haben, können sich gern per E-Mail an wahlausschuss@alemannia-aachen.de wenden.

Der Wahlausschuss

Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V.


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